Die Hauptversammlung der Aktionäre findet jedes Jahr am 3. Dezember um 10.00 Uhr am Sitz der SICAV oder an einem anderen Ort in Luxemburg statt, der in den Einberufungsschreiben angegeben wird. Wenn dieser Tag kein Bankarbeitstag ist, findet sie am ersten darauffolgenden Bankarbeitstag statt. Soweit nach geltenden Luxemburger Gesetzen und Rechtsvorschriften zulässig, kann die Jahreshauptversammlung an einem anderen als dem im vorstehenden Absatz genannten Tag, Zeitpunkt und Ort stattfinden. Datum, Uhrzeit und Ort werden in diesem Fall durch Beschluss des Verwaltungsrats festgelegt. Die Einberufungen zu Versammlungen werden allen Inhabern von Namensaktien mindestens 8 Tage vor der entsprechenden Versammlung zugesandt. Diese Schreiben enthalten die Uhrzeit und den Ort der Hauptversammlung sowie die Tagesordnung, die Teilnahmebedingungen und die nach Luxemburger Gesetz geltenden Bestimmungen in Sachen Beschlussfähigkeit und Stimmenmehrheit. Alle Beschlüsse der Aktionäre bezüglich des Fonds werden von der Hauptversammlung aller Aktionäre gemäß den Vorschriften der Satzung und dem Luxemburger Gesetz gefasst. Alle Beschlüsse, die lediglich die Aktionäre in einem oder mehreren Teilfonds betreffen, können, insofern dies vom Gesetz erlaubt ist, allein von den Aktionären der betroffenen Teilfonds angenommen werden. In letzterem Fall sind die in der Satzung vorgesehenen Bestimmungen über Beschlussfähigkeit und Mehrheit anzuwenden. Wenn die Stimmrechte eines oder mehrerer Aktionäre ausgesetzt sind, werden die betreffenden Aktionäre einberufen und können an der Hauptversammlung teilnehmen, aber ihre Aktien werden bei der Ermittlung von Beschlussfähigkeit und Mehrheitsanforderungen nicht berücksichtigt.
Gemäß dem Gesetz von 2010 müssen den Anlegerinnen und Anlegern die wesentlichen Anlegerinformationen (Basisinformationsblatt) rechtzeitig vor ihrer Zeichnung von Aktien des Fonds bereitgestellt werden. Anlegerinnen und Anlegern wird empfohlen, vor einer Anlage die Website der Verwaltungsgesellschaft www.assetmanagement.pictet zu besuchen und die entsprechenden wesentlichen Anlegerinformationen (Basisinformationsblatt) herunterzuladen, bevor sie einen Antrag stellen. Dieselbe Sorgfalt wird von Anlegerinnen und Anlegern erwartet, die in der Zukunft zusätzliche Zeichnungen tätigen möchten, da bisweilen aktualisierte Versionen der wesentlichen Anlegerinformationen (Basisinformationsblatt) veröffentlicht werden. Ein gedrucktes Exemplar kann Anlegerinnen und Anlegern auf Anfrage kostenfrei beim eingetragenen Sitz des Fonds bereitgestellt werden.
Das Vorstehende gilt im Falle eines Umtauschs sinngemäß. Abhängig von den maßgeblichen Rechtsvorschriften (einschließlich unter anderem der MiFID) in den Vertriebsländern werden den Anlegerinnen und Anlegern unter der Verantwortung von lokalen Vermittlern/Vertreibern ggf. zusätzliche Pflichtangaben bereitgestellt.
Folgende Dokumente sind bei der Depotbank und am Sitz des Fonds hinterlegt:
- die Satzung,
- der aktuelle Jahresbericht und, falls er jüngeren Datums als dieser ist, der Halbjahresbericht,
- der Verwaltungsgesellschaftsvertrag zwischen dem Fonds und der Verwaltungsgesellschaft,
- der Depotbankvertrag zwischen der Depotbank und dem Fonds.
Jegliche Personen, die weitere Informationen zum Fonds, einschließlich der zur Ausübung der Stimmrechte des Fonds verfolgten Strategie, der aktiven Ausübung der Aktionärsrechte, der Grundsätze bezüglich Interessenkonflikten, der bestmöglichen Ausführung und des Umgangs mit Beschwerden wünschen oder die eine Beschwerde in Bezug auf den Betrieb des Fonds einreichen möchten, wenden sich bitte an den Head of Compliance der Verwaltungsgesellschaft, d. h. Pictet Asset Management (Europe) S.A., 15, Avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg. Ausführliche Informationen zur unserer Richtlinie für verantwortungsbewusstes Investment stehen hier, zur Verfügung. Nähere Informationen zum Beschwerdeverfahren der Verwaltungsgesellschaft und zum Verfahren der CSSF zur außergerichtlichen Beilegung von Beschwerden finden Sie hier.
Auf Anfrage ist eine kostenlose Kopie dieser Dokumente erhältlich.
Bitte beachten Sie, dass die Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (die „Richtlinie“) vorsieht, Rechtsbehelfe für Verbraucher zu schaffen. Die Richtlinie soll bis zum 25. Juni 2023 in nationales Recht umgesetzt werden. Bis dahin verpflichtet sich Pictet Asset Management (Europe) S.A., auf alle Beschwerden einzugehen, die über ihr Beschwerdeverfahren oder das außergerichtliche Beschwerdeverfahren der CSSF eingereicht werden.
Diese Marketingunterlage wird von Pictet Asset Management (Europe) S.A. herausgegeben. Sie ist nicht für die Verteilung an oder die Verwendung durch Personen oder Einheiten bestimmt, die die Staatsangehörigkeit oder den Wohn- oder Geschäftssitz oder das Domizil in einem Ort, Staat, Land oder Gerichtskreis haben, in denen eine solche Verteilung, Veröffentlichung, Bereitstellung oder Verwendung gegen Gesetze oder andere Bestimmungen verstößt. Vor Tätigung einer Anlage müssen die jeweils neueste Version des Fondsprospekts, der vorvertraglichen Informationen (falls zutreffend), des Basisinformationsblatts und des Jahres- und Halbjahresberichts gelesen werden.
Diese Unterlagen sind auf Englisch kostenlos unter www.assetmanagement.pictet oder auf Papier bei Pictet Asset Management (Europe) S.A., 6B, rue du Fort Niedergruenewald, L-2226 Luxembourg, oder in der Geschäftsstelle des Lokalvertreters, Vertriebsträgers oder gegebenenfalls des Zentralvertreters des Fonds erhältlich.
Das Basisinformationsblatt liegt auch in der lokalen Sprache des jeweiligen Landes auf, in dem der Teilfonds zugelassen ist. Der Prospekt, die vorvertraglichen Informationen falls zutreffend, und der Jahres- und Halbjahresbericht können auch in anderen Sprachen vorliegen. Bitte prüfen Sie auf der Website nach, welche weiteren Sprachen verfügbar sind. Nur die jeweils neuste Fassung dieser Unterlagen kann als Basis für Anlageentscheidungen dienen.
Die Zusammenfassung der Anlegerrechte (in Englisch und in den verschiedenen Sprachen unserer Website) finden Sie hier und auf www.assetmanagement.pictet unter der Rubrik “Ressourcen“ am Ende der Seite.
Die Liste der Länder, in denen der Fonds zugelassen ist, ist jederzeit bei Pictet Asset Management (Europe) S.A. erhältlich, die jederzeit beschließen kann, die Vermarktung des Fonds oder der Teilfonds des Fonds in einem bestimmten Land zu beenden.
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